Suche
Close this search box.
Icon Lüftung und Kühlung

Energiehub-Modul Lüftung und Kühlung

Zielsetzung

Die benötigte Energie für die Lüftung und Kühlung des Gebäudes muss erneuerbar produziert sein und effizient verbraucht werden.

Ausgangslage

Der Klimawandel führt dazu, dass in Gebäuden künftig vermehrt Klimaanlagen eingebaut und genutzt werden. Die Energieperspektiven 2050+ weisen einen zusätzlichen Energiebedarf von einer Terawattstunde bis ins Jahr 2050 aus.

Mögliche Massnahmen

Eine PV-Anlage auf dem Dach oder der Fassade zu installieren, eignet sich, um den nötigen Strom für die Klimaanlage zu erzeugen. Denn die PV-Anlage produziert im Sommer und in der Regel um die Mittagszeit den meisten Strom – dann, wenn die Klimaanlage auf Hochtouren läuft.

Beispiel aus der Praxis: Neue Klimaanlagen werden im Kanton Freiburg mit erneuerbarer Energie betrieben

Im Kanton Freiburg muss seit dem 1. Januar 2015 der Stromverbrauch von Komfort-Klimaanlagen durch vor Ort erzeugte erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Anforderung wurde im Rahmen der Umsetzung der 2009 festgelegten kantonalen Energiestrategie vorgeschlagen und vom Freiburger Grossen Rat einstimmig angenommen.

Konkret bedeutet die gesetzliche Regelung, dass beim Einbau einer neuen oder sanierten Klimaanlage auf dem entsprechenden Gebäude auch eine Photovoltaik-Anlage vorhanden sein muss. Die Spitzenleistung der Solaranlage muss mindestes der elektrischen Leistung der Kälteerzeugung entsprechen. «Passive» Kühllösungen, die auf der Nutzung von Erdwärme, Seewasser oder Grundwasser basieren, können die gesetzliche Anforderung auch ohne die Installation von Photovoltaik-Anlagen erfüllen.

In bestimmten Situationen, zum Beispiel, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, die Dachfläche für eine Solaranlage zu klein ist oder der Nutzer nicht Eigentümer des Gebäudes ist, kann eine gleichwertige Photovoltaik-Anlage auf dem Kantonsgebiet umgesetzt werden. Der Kanton Freiburg arbeitet aus diesem Grund mit den Stromversorgungsunternehmen zusammen. Diese bieten über einen Ad-hoc-Vertrag Lösungen an.

Gesetzliche Grundlagen

Folgende gesetzliche Grundlagen sind in den Kantonen aktuell in Kraft:

Stand der Umsetzung in Kantonen

Teil C: Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen (Art. 1.19 - Art. 1.2)

Gesetzgebung: Lüften, Kühlen, Be- und Entfeuchten

Teil D: Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfes von Neubauten

Gesetzgebung: Wärmebedarf von Neubauten

Gesetzliche Grundlagen

Folgende gesetzliche Grundlagen sind in den Kantonen aktuell in Kraft:

Stand der Umsetzung in Kantonen

Teil C: Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen (Art. 1.19 - Art. 1.2)

Gesetzgebung: Lüften, Kühlen, Be- und Entfeuchten

Teil D: Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfes von Neubauten

Gesetzgebung: Wärmebedarf von Neubauten

Fragen zur Umsetzung beantwortet Ihnen gerne Ihre kantonale Energiefachstelle.

Hier geht’s zu den geltenden Vorgaben zum Bereich Lüftung und Kühlung im Detail.