Suche
Close this search box.
Icon Beleuchtung und Geräte

Energiehub-Modul Beleuchtung und Geräte

Zielsetzung

Geräte und Anlagen sowie damit zusammenhängende Ausstattungen und Ausrüstungen sind so zu planen und auszuführen, dass die Elektrizität sparsam und rationell genutzt wird.

Ausgangslage

Ein beachtlicher Anteil des Stromverbrauchs in Gebäuden fällt bei der Beleuchtung an, insbesondere in Nicht-Wohngebäuden. Die Mustervorschriften der Kantone sehen vor, dass die Beleuchtung bei Neubauten und Umbauten entsprechende Normen zum sparsamen Energieverbrauch einhalten muss.

Gesetzliche Grundlagen

Folgende gesetzliche Grundlagen sind in den Kantonen aktuell in Kraft:

Stand der Umsetzung in Kantonen

Teil G: Elektrische Energie (SIA 387/4)

Gesetzgebung: Elektrizitätsbedarf bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen

Stand der Umsetzung in Kantonen

Teil G: Elektrische Energie (SIA 387/4)

Gesetzgebung: Elektrizitätsbedarf bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen

Fragen zur Umsetzung beantwortet Ihnen gerne Ihre kantonale Energiefachstelle.

Hier geht’s zu den geltenden Vorgaben zum Bereich Beleuchtung und Geräte im Detail.