
Energiehub-Modul Beleuchtung und Geräte
Zielsetzung
Geräte und Anlagen sowie damit zusammenhängende Ausstattungen und Ausrüstungen sind so zu planen und auszuführen, dass die Elektrizität sparsam und rationell genutzt wird.
Ausgangslage
Ein beachtlicher Anteil des Stromverbrauchs in Gebäuden fällt bei der Beleuchtung an, insbesondere in Nicht-Wohngebäuden. Die Mustervorschriften der Kantone sehen vor, dass die Beleuchtung bei Neubauten und Umbauten entsprechende Normen zum sparsamen Energieverbrauch einhalten muss.
Gesetzliche Grundlagen
Folgende gesetzliche Grundlagen sind in den Kantonen aktuell in Kraft:
Stand der Umsetzung in Kantonen
Teil G: Elektrische Energie (SIA 387/4)
Gesetzgebung: Elektrizitätsbedarf bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen
Stand der Umsetzung in Kantonen
Teil G: Elektrische Energie (SIA 387/4)
Gesetzgebung: Elektrizitätsbedarf bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen