Geräte und Anlagen sowie damit zusammenhängende Ausstattungen und Ausrüstungen sind so zu planen und auszuführen, dass die Elektrizität sparsam und rationell genutzt wird.
Ein beachtlicher Anteil des Stromverbrauchs in Gebäuden fällt bei der Beleuchtung an, insbesondere in Nicht-Wohngebäuden. Die Mustervorschriften der Kantone sehen vor, dass die Beleuchtung bei Neubauten und Umbauten entsprechende Normen zum sparsamen Energieverbrauch einhalten muss.
Folgende gesetzliche Grundlagen sind in den Kantonen aktuell in Kraft: