Beispiel aus der Praxis: Anforderungen für Photovoltaik- und Solarthermie-Eigenproduktion im Kanton Neuenburg
Das geltende Energiegesetz ist im Kanton Neuenburg seit Mai 2021 in Kraft. Der Kanton hat sich bei der Regelung zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten auf die MukEn, Teil E, gestützt und passte sie an die technische Entwicklung und die gesetzlichen Besonderheiten des Kantons an.
In Neuenburg muss bereits seit dem Jahr 2013 mindestens die Hälfte des Warmwasserbedarfs eines Gebäudes mithilfe einer thermischen Solaranlage erzeugt werden. Mit der Revision 2021 wurde die Anforderung um eine Pflicht zur Eigenstromerzeugung ergänzt. In den allermeisten Fällen wählen die Bauherren eine Wärmepumpe, um ihre Gebäude zu heizen. Um diese zu betreiben, wird mehr Strom benötigt. Deshalb entschied sich der Kanton Neuenburg, eine höhere Anforderung an die Photovoltaikanlage als die 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche vorzusehen, die in den MuKEn enthalten sind: 15 Watt, beziehungsweise 20 Watt, wenn das Warmwasser ebenfalls mit der Wärmepumpe erzeugt wird. Der Kanton Neuenburg hat damit eine fortschrittliche Regelung getroffen, die in der Praxis sehr gut funktioniert.