Beispiel aus der Praxis: Mindestens 50 Prozent erneuerbar aufgeheiztes Wasser im Kanton Basel-Stadt
Schon seit dem Jahr 2010 muss im Kanton Basel-Stadt beim Ersatz des zentralen Warmwassererwärmers ein System gewählt werden, mit dem mindestens 50 Prozent des Warmwassers mit erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Regelung wurde für Wohnbauten, Schulen, Restaurants, Spitäler, Sportbauten und Hallenbäder eingeführt. Gleichzeitig gewährte der Kanton Basel-Stadt grosszügige Förderbeiträge. Diese Gesetzesrevision war politisch breit abgestützt, und weil diese Regelungen weit über die damals gültigen Mustervorschriften hinausging, galt die Einführung und Umsetzung lange als Pionierleistung der Energiepolitik.
Die «50%-Erneuerbar-Regel» hat seit der Revision des kantonalen Energiegesetzes im Jahr 2017 an Bedeutung verloren. Seit 2017 ist beim Ersatz des Wärmeerzeugers der Einbau eines erneuerbaren Heizsystems die Regel. In den meisten Fällen übernimmt die neue, erneuerbar betriebene Heizung auch die Warmwasserproduktion. Damit werden die Heizwärme und das Warmwasser zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie produziert. Die 50%-Erneuerbar-Regel greift nur noch dort, wo der Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem nicht oder noch nicht möglich ist.
Die Erfahrung mit anspruchsvollen energietechnischen Vorgaben in Basel zeigt, dass der Informationsbedarf in den ersten ein bis zwei Jahren gross ist, dann aber kontinuierlich abnimmt, bis die neuen Regeln zum Normalfall geworden sind. Ein zentraler Erfolgsfaktor ist ein früher und aktiver Einbezug der umsetzenden Branche. Deren Fachleute übernehmen eine wichtige Beraterfunktion gegenüber der Bauherrschaft. Deshalb zahlt es sich aus, ihnen Beratungsinstrumente an die Hand zu geben. Ein weiterer Erfolgsbaustein war zudem die gute Balance zwischen ambitionierten gesetzlichen Regelungen und dem Fördermittelangebot. Auch hier war es wichtig, die Informationen darüber einfach zugänglich und leicht verständlich zur Verfügung zu stellen.