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Energiehub-Modul E-Mobilität

Zielsetzung

Mit dem Umstieg auf die Elektromobilität wird das Gebäude zur «Tankstelle» für Fahrzeuge – Sei es am Wohn- oder Arbeitsort. Die Gebäude müssen fit gemacht werden für dieses Bedürfnis. Künftig sollen sie mit einer intelligenten, steuerbaren Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement, wenn möglich bi-direktional, ausgerüstet sein. Eine PV-Anlage auf Dach oder an Fassaden liefert die fürs Tanken benötigte Energie.

Ausgangslage

Der Anteil der E-Mobilität am Fahrzeugpark wächst stark, insbesondere beim motorisierten  Individualverkehr. Im Jahr 2050 könnte der Bestand an elektrischen Personenwagen gemäss Prognosen 3,6 Millionen Fahrzeuge betragen. Diese Entwicklung ist für den Gebäudebereich von hoher Relevanz, da diese Fahrzeuge primär an Gebäuden geladen werden, das heisst entweder am Wohn- oder am Arbeitsort. Heutzutage sind die meisten Gebäude jedoch noch nicht mit der nötigen Ladeinfrastruktur versehen.

Gesetzliche Grundlagen

Bisher kennen Kantone Schaffhausen, Neuenburg und Bern Anforderungen zur Ladeinfrastruktur.

Beispiel aus der Praxis: Vorschriften zur Ladeinfrastruktur im Kanton Schaffhausen

Der Umstieg auf Elektromobilität erfordert auch den Bau der passenden Ladeinfrastruktur. Schaffhausen hat als erster Kanton überhaupt im Baugesetz festgehalten, dass Neubauten und tiefgreifende Umbauten mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgerüstet werden müssen. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Damit ist Schaffhausen Pionier bei der E-Mobilität.

Konkret müssen im Kanton Schaffhausen bei Wohngebäuden mindestens eine ausreichende Anschlussleitung sowie Leerrohre für eine spätere Installation der Ladeinfrastruktur gebaut werden. Bei Gebäuden mit mindestens 10 Parkplätzen müssen mindestens zwei Prozent der Parkplätze mit einer Ladestation ausgerüstet sein. Bei bestehenden öffentlichen Parkhäusern und Parkplätzen mit mehr als 60 Parkeinheiten gilt für das Nachrüsten eine Übergangsfrist. Bis 2030 müssen 2 Prozent der Parkplätze mit betriebsbereiten Ladestationen ausgerüstet sein.

Gleichzeitig leistet der Kanton Förderbeiträge an die Erschliessungskosten für die Ladeinfrastruktur bei bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Industrie-, Gewerbe- und Bürobauten (Baubewilligung vor 2019) und übernimmt 25 Prozent der Investitionskosten.

Im Sinne einer Anschubfinanzierung hat er zudem vorübergehend eine sogenannte Umstiegsprämie für den Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs lanciert.

Die Massnahmen zur Förderung der umweltfreundlichen Elektromobilität zeigen Wirkung: Der Anteil der Schaffhauser Elektroautos ist im schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich angestiegen. Verfügten 2019 noch 5 Prozent der Neufahrzeuge über einen elektrischen Antrieb, so waren es 2021 bereits 15,7 Prozent. Damit hat Schaffhausen 2021 eine der höchsten Raten an Neuzulassungen von elektrischen Personenwagen erreicht.