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Energiehub-Modul Gebäudeeffizienz

Zielsetzung

Neue Gebäude weisen generell eine hohe Energieeffizienz auf. Bei ungenügend wärmegedämmten Gebäuden muss die Energieeffizienz verbessert werden.

Ausgangslage

Energieeffizienz ist der Schlüssel zum Umbau unseres Energiesystems und zur Erreichung der Klimaneutralität, zu der sich die Schweiz verpflichtet hat. Neue Gebäude erfüllen mit den aktuell gültigen Vorschriften die optimale ökologisch-ökonomische Wärmedämmung bereits. Die Herausforderung besteht bei den Bestandesbauten. Deren Gebäudehüllen sind teilweise schlecht gedämmt und entsprechend nicht energieeffizient. Auch fehlen oftmals noch Anlagen zur Energieproduktion für den Eigengebrauch.

Mögliche Massnahmen

Eine gute Wärmedämmung des Gebäudes trägt dazu bei, die Raumtemperatur im Inneren stabil zu halten. Dazu gehören die Dämmung der Fassade und des Dachs sowie der Einbau neuer Fenster. Zudem muss der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung und Geräte möglichst mit vor Ort produzierter Energie gedeckt werden. Nach Minergie zertifizierte Gebäude erfüllen diese Anforderung.

Beispiel aus der Praxis: Graubündens einfacher Weg zur sparsamen Gebäudehülle

Seit rund 25 Jahren fördert der Kanton Graubünden die Gebäudehüllensanierung. Diese politische Zuverlässigkeit bildet das Fundament für eine überdurchschnittliche Sanierungsrate. Die Immobilienbesitzenden sind sich Ihrer Verantwortung im Tourismuskanton bewusst, denn sanierte, schöne Gebäude gehören zum Bild von Graubünden.

Erst- und Vorgehensberatung

Am Anfang einer Gebäudehüllensanierung steht eine kostenlose Erst- und Vorgehensberatung des Amts für Energie und Verkehr (AEV) für die Bauherrschaft. Im nächsten Schritt findet eine fachgerechte Planung statt. Mit der Baueingabe erfolgt idealerweise auch gleich die Eingabe des Beitragsgesuchs.

Förderung der Gebäudehülleneffizienz in Graubünden

Für die Bemessung der Förderbeiträge wird neben weiteren Beilagen eine nachvollziehbare, detaillierte Flächenberechnung eingefordert. Dank dem Gesuchsformular «Wärmedämmung» ist der Ablauf einfach. Die Gesuche werden durch die Abteilung Energieeffizienz des AEV geprüft. Bei Unklarheiten setzen sich die Mitarbeitenden des AEV direkt mit der Kontaktperson des Projekts in Verbindung.

In Graubünden können Eigentümerinnen und Eigentümer selbst bestimmen, ob sie einzelne Bauteile (Fenster, Dach, Wand oder Boden) oder die ganze Gebäudehülle sanieren wollen. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden je nach Bau- oder Gebäudeteil ein Förderbeitrag von 30 bis 90 Franken pro Quadratmeter gesprochen. Wird die gesamte Gebäudehülle (Dach, Wände und Fenster) saniert, kann die Bauherrschaft die Verdoppelung der Beiträge beantragen. Die Eigentümerschaft erhält die Beitragszusicherung vor Baubeginn.

Während der Sanierungsarbeiten finden periodische Ausführungskontrollen und Gespräche zwischen dem AEV und den Projektverantwortlichen statt. Dies fördert das gegenseitige Verständnis und die notwendige Projektabschlussmeldung kann vorbesprochen werden. Liegen dem AEV nach Projektabschluss die nötigen Unterlagen und Nachweise vor, erfolgt die Auszahlung der Förderbeiträge.

Gesetzliche Grundlagen

In den aktuell gültigen Vorschriften ist die Energieeffizienz in vielen Bereichen ein Thema.

Folgende gesetzliche Grundlagen mit Bezug zur Energieeffizienz sind in den Kantonen in Kraft:

Stand der Umsetzung in Kantonen

Teil B: Wärmeschutz von Gebäuden

Gesetzgebung: Winterlicher und sommerlicher Wärmeschutz von Gebäuden
Gesetzgebung: Wärmeschutz von Kühlräumen und Gewächshäusern, Wärmedämmung / Ausnützung, Mitzählung Wärmedämmung / erneuerbare Energie bei Abständen

Teil C: Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen

Gesetzgebung: Wärmeerzeugung, elektrische Widerstandsheizungen
Gesetzgebung: Lüften, Kühlen, Be- und Entfeuchten

Teil D: Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfes von Neubauten

Gesetzgebung: Wärmebedarf von Neubauten

Teil G, K: Elektrische Energie und Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen

Gesetzgebung: Elektrizitätsbedarf bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen; Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen

Teil N: Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)

Teil P: GEAK Plus-Pflicht für Förderbeiträge

Modul 9: GEAK-Anordnung für bestimmte Bauten

Gesetzgebung: Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK und GEAK Plus

Modul 3: Heizungen im Freien und Freiluftbäder

Modul 4: Ferienhäuser und Ferienwohnungen

Gesetzgebung: Heizungen im Freien, beheizte Freiluftbäder, Ferienhäuser und -Wohnungen

Modul 5, 8: Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation bei Neubauten, Betriebsoptimierung

Gesetzgebung: Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation bei Neubauten, Betriebsoptimierung

Gesetzliche Grundlagen

In den aktuell gültigen Vorschriften ist die Energieeffizienz in vielen Bereichen ein Thema.

Folgende gesetzliche Grundlagen mit Bezug zur Energieeffizienz sind in den Kantonen in Kraft:

Stand der Umsetzung in Kantonen

Teil B: Wärmeschutz von Gebäuden

Gesetzgebung: Winterlicher und sommerlicher Wärmeschutz von Gebäuden
Gesetzgebung: Wärmeschutz von Kühlräumen und Gewächshäusern, Wärmedämmung / Ausnützung, Mitzählung Wärmedämmung / erneuerbare Energie bei Abständen

Teil C: Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen

Gesetzgebung: Wärmeerzeugung, elektrische Widerstandsheizungen
Gesetzgebung: Lüften, Kühlen, Be- und Entfeuchten

Teil D: Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfes von Neubauten

Gesetzgebung: Wärmebedarf von Neubauten

Teil G, K: Elektrische Energie und Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen

Gesetzgebung: Elektrizitätsbedarf bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen; Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen

Teil N: Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)

Teil P: GEAK Plus-Pflicht für Förderbeiträge

Modul 9: GEAK-Anordnung für bestimmte Bauten

Gesetzgebung: Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK und GEAK Plus

Modul 3: Heizungen im Freien und Freiluftbäder

Modul 4: Ferienhäuser und Ferienwohnungen

Gesetzgebung: Heizungen im Freien, beheizte Freiluftbäder, Ferienhäuser und -Wohnungen

Modul 5, 8: Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation bei Neubauten, Betriebsoptimierung

Gesetzgebung: Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation bei Neubauten, Betriebsoptimierung