Beispiel aus der Praxis: Graubündens einfacher Weg zur sparsamen Gebäudehülle
Seit rund 25 Jahren fördert der Kanton Graubünden die Gebäudehüllensanierung. Diese politische Zuverlässigkeit bildet das Fundament für eine überdurchschnittliche Sanierungsrate. Die Immobilienbesitzenden sind sich Ihrer Verantwortung im Tourismuskanton bewusst, denn sanierte, schöne Gebäude gehören zum Bild von Graubünden.
Erst- und Vorgehensberatung
Am Anfang einer Gebäudehüllensanierung steht eine kostenlose Erst- und Vorgehensberatung des Amts für Energie und Verkehr (AEV) für die Bauherrschaft. Im nächsten Schritt findet eine fachgerechte Planung statt. Mit der Baueingabe erfolgt idealerweise auch gleich die Eingabe des Beitragsgesuchs.
Förderung der Gebäudehülleneffizienz in Graubünden
Für die Bemessung der Förderbeiträge wird neben weiteren Beilagen eine nachvollziehbare, detaillierte Flächenberechnung eingefordert. Dank dem Gesuchsformular «Wärmedämmung» ist der Ablauf einfach. Die Gesuche werden durch die Abteilung Energieeffizienz des AEV geprüft. Bei Unklarheiten setzen sich die Mitarbeitenden des AEV direkt mit der Kontaktperson des Projekts in Verbindung.
In Graubünden können Eigentümerinnen und Eigentümer selbst bestimmen, ob sie einzelne Bauteile (Fenster, Dach, Wand oder Boden) oder die ganze Gebäudehülle sanieren wollen. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden je nach Bau- oder Gebäudeteil ein Förderbeitrag von 30 bis 90 Franken pro Quadratmeter gesprochen. Wird die gesamte Gebäudehülle (Dach, Wände und Fenster) saniert, kann die Bauherrschaft die Verdoppelung der Beiträge beantragen. Die Eigentümerschaft erhält die Beitragszusicherung vor Baubeginn.
Während der Sanierungsarbeiten finden periodische Ausführungskontrollen und Gespräche zwischen dem AEV und den Projektverantwortlichen statt. Dies fördert das gegenseitige Verständnis und die notwendige Projektabschlussmeldung kann vorbesprochen werden. Liegen dem AEV nach Projektabschluss die nötigen Unterlagen und Nachweise vor, erfolgt die Auszahlung der Förderbeiträge.