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FAQ

FAQ Mustervorschriften allgemein

Was sind die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich und was beinhalten diese?

Bei den Mustervorschriften handelt es sich um die von den Kantonen gemeinsam erarbeiteten energierechtlichen Vorschriften im Gebäudebereich. Sie bilden den von den Kantonen getragenen «gemeinsamen Nenner». Die Grundlage der aktuell gültigen Mustervorschriften sind die MuKEn 2014. 21 Kantone haben diese in ihre kantonale Gesetzgebung übernommen. Die restlichen Kantone wenden die Vorgängerversion von 2008 an. Mit dem System der Mustervorschriften stellen die Kantone sicher, dass schweizweit weitestmöglich harmonisierte Vorschriften gelten. Das vereinfacht die Bauplanung für Fachleute und Bauherren und die Bewilligungsverfahren für die Verwaltung. 

Die Mustervorschriften werden derzeit überarbeitet. In Zukunft werden sie Energiehub-Module heissen. Die neuen Vorschriften unterstützen das Ziel, dass die Gebäude bis 2050 kein CO2 mehr ausstossen. 

Welche Ziele verfolgen die Mustervorschriften bzw. die Energiehub-Module in der Energie‐ und Klimapolitik?

Die aktuell gültigen Mustervorschriften wollen im Gebäudebereich die Energieeffizienz verbessern sowie den notwendigen Restbedarf an Energie möglichst und in Zukunft vollständig erneuerbar decken. Dadurch leistet ihre Umsetzung einen bedeutenden Beitrag an die Erreichung der nationalen Energie‐ und Klimaziele.

Die Mustervorschriften der Kantone sind eine Erfolgsgeschichte. Durch sie wurde der CO2-Ausstoss im Gebäudesektor in den vergangenen 30 Jahren deutlich reduziert. Konkret wurden im Jahr 2020 insgesamt 39 Prozent oder 6.7 Millionen Tonnen weniger CO2 ausgestossen als im Jahr 1990.

Die aktuellen Mustervorschriften werden ab 2023 schrittweise abgelöst von den überarbeiteten Energiehub-Modulen, Diese basieren auf dem neuen Strategiepapier der Kantone «Gebäudepolitik 2050+». Oberstes Ziel der Kantone ist es, dass der Schweizer Gebäudepark bis 2050 vollständig CO2-neutral betrieben wird. Daher dürfen spätestens ab dem Jahr 2030 nur noch erneuerbare Heizsysteme eingebaut werden. Öl- und Gasheizungen haben eine Lebensdauer von 20 Jahren und können gemäss aktuellem Stand der Technik nicht CO2-neutral und/oder erneuerbar betrieben werden.

Sind die Kantone und die EnDK zum Erlass von energetischen Gebäudevorschriften befugt?

Die Kantone sind aufgrund einer verfassungsmässigen Zuständigkeit für den effizienten Einsatz von Energie in Gebäuden verantwortlich (Art. 89 Abs. 4 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV)). Mit dem Erlass der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) bzw. neu den Energiehub-Modulen kommen die Kantone diesen Verpflichtungen nach. Sowohl die  MuKEn wie auch die Energiehub-Module sind ausformulierte Empfehlungen zur konkreten Umsetzung im kantonalen Bau- und Energierecht, und nicht direkt anwendbares Recht.

Sind die Mustervorschriften bzw. die Energiehub-Module für die Kantone bindend?

Nein. Bei den Mustervorschriften und den Energiehub-Modulen handelt es sich nicht um direkt anwendbares Recht, sondern um eine Art Baukausten für die Kantonsregierungen, aus dem sie sich bei der Erarbeitung ihrer Gesetzesentwürfe bedienen können. Die Bestimmungen durchlaufen dann den üblichen kantonalen, demokratischen und partizipativen Gesetzgebungsprozess, bevor diese zum anwendbaren Recht werden.

 

Kantonale Eigenheiten können durch Anpassungen berücksichtigt, sollen aber zurückhaltend angewandt werden, um die Harmonisierung zwischen den Kantonen nicht zu sehr zu unterlaufen.

Verletzen die Mustervorschriften bzw. die Energiehub-Module die Eigentumsgarantie?

Nein, die Eigentumsgarantie wird nicht verletzt. Das bedeutet, dass die Vorschriften dann greifen, wenn bewilligte Bauten und Anlagen defekt sind oder ausfallen. Ist zum Beispiel eine in die Jahre kommende Ölheizung kaputt, muss man beim Ersatz der Heizung einen gewissen Anteil an erneuerbaren Energieträgern verwenden. Solange die alte Heizung aber intakt ist, muss nichts gemacht werden.

Verteuert sich das Bauen mit den Mustervorschriften bzw. den Energiehub-Modulen?

In Teilen können die Mustervorschriften bzw. die Energiehub-Module zu höheren Investitionen führen. Auf der anderen Seite werden mit der Umsetzung der Vorschriften im einzelnen Gebäude aufgrund der höheren Effizienz die Betriebskosten gesenkt, sodass die Jahreskosten in der Regel tiefer sind. Wenn man z.B. eine Wärmepumpe einbaut, ist das teurer, als wenn man einfach nur die alte Ölheizung durch eine neue ersetzt. Da die Wärme der Wärmepumpe aber nur zu 1/3 durch Strom erzeugt wird (2/3 der eingesetzten Energie entnimmt sie der Umwelt), ist der Betrieb der Wärmepumpe günstiger als bei Ölheizungen.

Wird das Wohnen aufgrund der Mustervorschriften bzw. der Energiehub-Module teurer?

Nein, die Mustervorschriften bzw. die Energiehub-Module bewirken eine Senkung der Betriebskosten, was sich nicht in den Mieten, sondern in sinkenden Nebenkosten bemerkbar macht.

Beinhalten die Mustervorschriften bzw. die Energiehub-Module ein Technologieverbot?

Die MuKEn 2014 beinhalten kein Technologieverbot. Sämtliche handelbare Baustoffe und Anlagenbauteile können, energetisch richtig aufeinander abgestimmt, bewilligt und eingebaut werden. Zielvorgaben lassen zudem Raum für mögliche Innovationen.

 

Für die neuen Energiehub-Module hat sich die Ausgangslage geändert: Bis zum Jahr 2050 muss der Schweizer Gebäudepark vollständig CO2-neutral betrieben werden. Daher dürfen nach dem neuen Energiehub-Modul zur Wärmeerzeugung spätestens ab dem Jahr 2030 nur noch erneuerbare Heizsysteme eingebaut werden. Denn Öl- und Gasheizungen haben eine Lebensdauer von 20 Jahren und können gemäss aktuellem Stand der Technik nicht CO2-neutral und/oder erneuerbar betrieben werden.

Weshalb beziehen sich die Mustervorschriften bzw. die Energiehub-Module generell auf die Systemgrenze Gebäude und lassen keine parzellenübergreifenden Lösungen zu?

Die Mustervorschriften bzw. die Energiehub-Module ergänzen die kantonalen Baugesetze im Energiebereich und beziehen sich grundsätzlich auf den Anwendungsfall der Baueingabe, welche beim Erstellen, Ersetzen oder Ändern einer Baute oder Anlage erforderlich ist. Parzellenübergreifende Lösungen können durch die Anwendung raumplanerischer Instrumente (Quartierplänen, Sondernutzungspläne) angewandt und vorgegeben werden.

Erhöht sich der Vollzugsaufwand der Gemeinden aufgrund der Mustervorschriften bzw. der Energiehub-Module?

Nein, die aktuell gültigen Regelungen entsprechen grösstenteils den bereits früherer geltenden Vollzugsbestimmungen. Zudem gibt es für das Massengeschäft der einfachen Neubauten Vollzugsvereinfachungen, die sowohl den Planenden als auch den Prüfenden die Arbeit erleichtern.

FAQ Mustervorschriften Eigenstromerzeugung

Gibt es eine Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen auf Hausdächern?

Die MuKEn 2014 schreiben vor, dass jedes neue Wohngebäude eine Anlage zur Stromproduktion errichten muss. Die Leistung der Anlage muss 10 W/m2 Energiebezugsfläche betragen. In den allermeisten Fällen wählen die Bauherren die Installation einer PV-Anlage. 19 Kantone haben diese Pflicht übernommen.

Im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Gletscherinitiative hat das Bundesparlament beschlossen, dass die übriggebliebenen Kantone bis Januar 2023 eine Solarpflicht auf Neubauten einführen müssen, die eine anrechenbare Gebäudefläche von mehr als 300 m2 aufweisen. Die EnDK hat den betroffenen Kantonen einen Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt.

Möchten Sie wissen, welche Anforderungen rund um die Eigenstromerzeugung in Ihrem Kanton gelten? Dann klicken Sie hier.

Führen die Vorschriften der Eigenstromerzeugung bei Neubauten zu höheren Baukosten?

Die Zusatzinvestitionen sind marginal, verglichen mit den Gesamtkosten. Zudem fördert der Bund diese Anlagen mit Hilfe der Einmalvergütung, was die Investition dieser Anlagen um zirka 30 Prozent senkt.


Die Anlage senkt im Gegenzug die Stromkosten. Die verbleibenden Zusatzinvestitionen werden vor Ablauf der Nutzungsdauer amortisiert.


Wenn Sie sich über die Fördermöglichkeiten in ihrem Kanton informieren möchten, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder an die Energiefachstelle ihres Kantons

Wie können «Hochhäuser» die Anforderungen an die Eigenstromerzeugung für Neubauten einhalten?

Bei hohen, turmartigen Bauten mit schmalen Fassadenseiten kann die verfügbare Dachfläche allenfalls knapp sein. In diesem Fall kann eine Integration in die Fassade Abhilfe schaffen.

Weshalb kann die Anforderung an die Eigenstromerzeugung nicht über mehrere Gebäude oder sogar über mehrere Grundstücke (z.B. Eigenverbrauchsgemeinschaft) erfüllt werden?

Die Anforderungen sind pro Gebäude einzuhalten. Grosse Überbauungen, wie z.B. auch Areale, benötigen in der Regel die Erstellung eines Quartierplans, welcher eine Abweichung von den Regelbauvorschriften zulässt. Im Rahmen dieser raumplanerischen Instrumente kann von der Gebäudevorschrift abgewichen werden.

Fördern die Vorschriften zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten die Überproduktion im Sommer?

Die Vorschriften verlangen einen moderaten Anteil selbst erzeugter Elektrizität, welche in der Regel vor Ort oder im Rückspeisefall im umliegenden Quartier verbraucht wird.

FAQ Mustervorschriften Heizungsersatz

Beinhalten die Vorschriften ein Öl‐ respektive Gasheizungsverbot?

Die MuKEn 2014 beinhalten kein Technologieverbot. Sämtliche handelbare Baustoffe und Anlagenbauteile können, energetisch richtig aufeinander abgestimmt, bewilligt und eingebaut werden. Zielvorgaben lassen zudem Raum für mögliche Innovationen.

 

Für die Energiehub-Module hat sich die Ausganglage geändert: Bis zum Jahr 2050 muss der Schweizer Gebäudepark vollständig CO2-neutral betrieben werden. Daher dürfen gemäss dem Energiehub-Modul Wärmeerzeugung spätestens ab dem Jahr 2030 nur noch erneuerbare Heizsysteme eingebaut werden. Denn Öl- und Gasheizungen haben eine Lebensdauer von 20 Jahren und können gemäss aktuellem Stand der Technik nicht CO2-neutral und/oder erneuerbar betrieben werden.

Beinhalten die Vorschriften eine Sanierungspflicht für fossil betriebene Heizungen ein?

Nein. Die bestehenden fossilen Wärmeerzeuger können so lange betrieben werden, wie diese den lufthygienischen Vorschriften genügen, respektive betriebsfähig sind. Die aktuell gültigen Vorschriften sowie die sich derzeit in Erarbeitung befindlichen neuen Vorschriften greifen erst, wenn eine Heizung kaputt ist und eine neue Heizung beschafft werden muss.

Können die Anforderungen der MuKEn 2014 beim Heizkesselersatz mit erneuerbarem Gas, Bioöl oder Biogas eingehalten werden?

Nein. Die Einhaltung der Anforderungen ist mit baulichen Massnahmen oder Anlagen zu bewerkstelligen, welche eine einmalige Bewilligung oder allenfalls eine Meldung erfordern. Erneuerbare Gase oder Öle sind keine bauliche Massnahmen in diesem Sinne.

Wie erfahren die Behörden, dass jemand einen Heizungsersatz plant? Wie gross ist der Aufwand für den Vollzug?

In der Regel erfahren die Behörden durch den Erhalt eines Bau‐ oder Meldegesuchs vom Wärmeerzeugerersatz oder durch den Erhalt eines Brandschutznachweises. Je nach dem kantonal notwendigen Verfahren (Baubewilligungs‐ oder Meldepflicht) ist der Aufwand unterschiedlich.

FAQ Stand der Umsetzung

Wie ist der Stand der Umsetzung der MuKEn 2014 in den Kantonen?

22 der 26 Kantone haben auf der Grundlage der MuKEn 2014 ihre kantonalen Energiegesetzgebungen revidiert. Vier Kantone arbeiten an der Umsetzung. 

FAQ zur CO2-Reduktion im Gebäudesektor

Wie hat sich der Ausstoss von CO2 im Gebäudesektor in den vergangenen Jahren entwickelt?

Insgesamt wurde der CO2-Ausstoss im Gebäudesektor in den vergangenen 30 Jahren reduziert. Konkret wurden im Jahr 2020 insgesamt 39 Prozent oder 6.7 Millionen Tonnen weniger CO2 ausgestossen, als im Jahr 1990.


Der Energieverbrauch für die Raumwärme ging ebenfalls erheblich zurück. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 20 Prozent weniger Energie für das Heizen verbraucht als noch im Jahr 2000.


Diese Reduktion erfolgte, obwohl die Bevölkerung und damit auch die beheizte Gebäudefläche im gleichen Zeitraum erheblich zunahm. So lebten in der Schweiz im Jahr 1990 6.7 Millionen Menschen, während im Jahr 2022 8.6 Millionen Menschen die Schweiz bevölkerten.

Welche Heizsysteme werden in der Schweiz wie häufig eingebaut?

Der Anteil erneuerbarer Heizsysteme steigt seit dem Jahr 2015 laufend und immer rascher. Untenstehende Grafik gibt einen guten Überblick über die Entwicklung der verkauften Heizsysteme zwischen den Jahren 2013 und 2022. Wichtiger Hinweis: Die Fernwärme-Heizsysteme sind in der Grafik nicht abgebildet. Der Anteil an neuen erneuerbaren Heizarten dürfte daher noch etwas höher liegen.

FAQ zur strategischen Stossrichtung in der Energiepolitik im Gebäudebereich

Nach welchen strategischen Grundsätzen werden die Mustervorschriften weiterentwickelt?

Die Kantone haben sich dem Grundsatz von Fördern und Fordern verschrieben. Dies in den Bereichen Energieeffizienz und Energieproduktion. Während Gebäude bis 2050 CO2-neutral betrieben werden müssen (Fordern), werden insbesondere für energetische Sanierungen umfassenden Förderprogramme betrieben (Fördern).


Die Kantone selbst nehmen dabei eine Vorbildfunktion ein, in dem sie die energiepolitischen Ziele im Gebäudesektor in ihrem eigenen Gebäudepark bis 2040 erreichen wollen.

Wie sieht der Prozess für die Weiterentwicklung der energetischen Vorschriften im Energiebereich aus und was sind die wesentlichen Inhalte?

Die Basis für die Überarbeitung der Vorschriften ist das im August 2022 von den Mitgliedern der EnDK verabschiedete Strategiepapier «Gebäudepolitik 2050+». Das strategische Grundlagenpapier der Kantone für den Gebäudesektor sieht vor, dass:

  1. die Überarbeitung der Mustervorschriften schrittweise, also Teilbereich für Teilbereich, erfolgt.
  2. die Eigenstromerzeugung zum zentralen Bestandteil wird – auch bei Bestandesbauten. Das heisst, es wird unter gewissen Voraussetzungen eine Pflicht zur Installation einer Erzeugungsanlagen auch für bestehende Gebäude geben.
  3. Auslöser für Sanierungspflichten bei Bestandesbauten ohnehin geplante Gebäudesanierungen sein können.
  4. auf Maximalforderungen verzichtet wird. Im Fokus steht die Förderung von wirtschaftlichen Anlagen.
Weshalb ist es wichtig, im Gebäudebereich eine ambitionierte Klimaschutzpolitik zu verfolgen?

Die Gebäude sind für rund 40 Prozent des CO2-Ausstosses in der Schweiz verantwortlich. Bis in 2050 müssen wir bei netto Null ankommen. Es gibt also noch viel zu tun.