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Energiepolitik der Kantone

Bund und Kantone setzen sich laut Bundesverfassung „für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch“ ein. Um diese Aufgabe zu erfüllen, erarbeiten die Kantone z.B. eigene Energiegesetze, setzen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien auf oder legen Gebiete fest, die für den Ausbau der Erneuerbaren geeignet sind (sog. «Energie-Richtpläne»).

Die Mitglieder der 26 Kantonsregierungen, die für den Bereich Energie zuständig sind, sind in der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren, kurz Energiedirektorenkonferenz (EnDK), zusammengeschlossen. Die EnDK ist das gemeinsame Energie-Kompetenz­zentrum der Kantone. Sie fördert und koordiniert die Zusammenarbeit der Kantone in Energiefragen und vertritt deren gemeinsamen Interessen gegenüber dem Bund. 

Die EnDK hat im August 2022 neue energiepolitische Leitlinien beschlossen. Damit bekräftigt sie das Ziel und stellt sich hinter den Grundsatz des Bundes, dass die Schweiz bis 2050 netto kein CO2 mehr ausstossen soll. Details zu den strategischen Grundlagen der Energiepolitik der Kantone erfahren Sie in der Rubrik «Grundlagen» 

Im Gebäudebereich sind gemäss der Bundesverfassung primär die Kantone für die gesetzlichen Grundlagen zuständig. Dies betrifft insbesondere die Begrenzung des Energieverbrauchs in Gebäuden (Art. 89 Abs 4 BV). Das bedeutet, dass die Kantone Gesetze und Verordnungen erlassen müssen, die den effizienten Energieverbrauch oder die Verwendung von erneuerbaren Energien in Gebäuden vorschreiben. Die Kantone koordinieren ihre Energiepolitik im Gebäudebereich, damit schweizweit ähnliche Vorschriften gelten. Die EnDK hat im August 2022 ein neues strategisches Grundlagenpapier für den Gebäudebereich verabschiedet. Die «Gebäudepolitik 2050+» beschreibt die strategischen energie- und klimapolitischen Grundsätze der Kantone zur Einhaltung der Zielwerte, die der Bund für den Gebäudebereich bis 2050 vorgegeben hat.

Nachfolgend erfahren Sie, welche Vorschriften aktuell im Gebäudebereich gelten, welche Fördermassnahmen das Gebäudeprogramm umfasst und wie die Label GEAK und Minergie genutzt werden können.

Stand der Energie- und Klimapolitik in den Kantonen

Jährlich erhebt das Bundesamt für Energie gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Energiefachstellen und dem Fürstentum Lichtenstein den aktuellen Stand der Energie- und Klimapolitik der Kantone. In der Umfrage werden der Vollzug der kantonalen Energiegesetzgebung, die Förderprogramme, die Vorbildfunktion sowie weitere Aktivitäten der Kantone und des Fürstentums Lichtenstein erfasst. Die Ergebnisse werden in einem Bericht veröffentlicht, der untenstehend zum Download zur Verfügung steht.

Der erste Teil des Berichts gibt eine zusammengefasste, gesamtschweizerische Übersicht über den Stand der Energie- und Klimapolitik in den Kantonen. Im zweiten Teil werden die Informationen detailliert pro Kanton und für das Fürstentum Lichtenstein aufgeführt.

Energiehub Gebäude

Ein modernes Gebäude ist viel mehr als nur das Haus, in dem Sie leben und arbeiten – es ist eine Energiedrehscheibe, ihr persönlicher Energiehub. Da es sehr gut gedämmt ist, muss es nur wenig beheizt oder gekühlt werden. Es ist mit smarter Technik ausgestattet, die die Energie dann zur Verfügung stellt, wenn sie gebraucht wird. Während die Photovoltaik-Anlage bei Sonnenschein beispielsweise Strom produziert, heizt die Wärmepumpe das Warmwasser auf, wird ihr Elektrofahrzeug getankt und überschüssige Energie gespeichert.

Zuständig für die Vorschriften rund um den Energieverbrauch von Gebäuden und deren Effizienz sind laut Bundesverfassung die Kantone. Sie erlassen dazu kantonale Energiegesetze. Nebst Vorschriften beinhalten die Gesetze auch Fördermassnahmen, die zum Beispiel energetische Sanierungen oder den Einbau von erneuerbaren Heizsystemen finanziell unterstützen. 

Die Kantone gehen dabei koordiniert vor. Die Mitglieder der 26 Kantonsregierungen, die den Bereich «Energie» führen, haben sich in der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) zusammengeschlossen. Die EnDK erarbeitet konkrete Vorschläge für Gesetzestexte. Sie schafft damit eine Art Baukasten, aus dem sich die Kantone bei der Erarbeitung ihrer Energiegesetze bedienen können. Der aktuell gültige Baukasten sind die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014», kurz MuKEn 2014. Die EnDK ist laufend dabei, diese Mustervorschriften zu überarbeiten, so dass sie dem aktuellen Stand der Technik und den politischen Zielsetzungen entsprechen.

Die EnDK hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2025 sämtliche Mustervorschriften zu überarbeiten und den Kantonen als Energiehub-Module zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen zu den strategischen Grundlagen der neuen Energiehub-Module finden Sie hier: Strategische Grundlagen

Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich – MuKEn 2014

Die Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) sind der Baukasten an gesetzlichen Regelungen, mit denen die Kantone einen energieeffizienten und klimaschonendenden Gebäudepark in der Schweiz ermöglichen wollen. Es handelt sich um Vorschläge für konkrete Gesetzestexte, die in die kantonalen Energie- oder Baugesetze aufgenommen werden können. Die EnDK hat die ersten Mustervorschriften der Kantone bereits im Jahr 1992 verabschiedet. Seitdem wurden sie dreimal auf den aktuell Stand der Technik gebracht und an die politischen Zielsetzungen der Schweiz angepasst. Mit Hilfe der MuKEn ist es den Kantonen gelungen, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss im Gebäudesektor deutlich zu reduzieren – obwohl die Bevölkerungszahl im selben Zeitraum stetig wuchs.

Förderung

Das Gebäudeprogramm

Mit dem Gebäudeprogramm fördern die Kantone energetische Renovierungen von Gebäuden oder den Heizungsersatz. Es wird von Bund und Kantonen gemeinsam getragen. Das Programm wird aus der CO2-Abgabe und aus Fördergeldern der Kantone finanziert. Hauptziel der Förderung ist es, den CO2-Ausstoss des Schweizer Gebäudeparks und den Verbrauch fossiler Brennstoffe erheblich zu reduzieren.

Wenn Sie sich darüber informieren möchten, ob Sie für ein konkretes Projekt eine Förderung beantragen können, wenden Sie sich am besten an die Energiefachstelle in Ihrem Kanton oder an die Gemeinde, in der Ihre Liegenschaft liegt. Für allgemeine Informationen zum nationalen Gebäudeprogramm besuchen sie die Webseite.

Ihre Ansprechpartner – die kantonalen Energiefachstellen

Sie haben Fragen zu den Vorschriften, die in ihrem Kanton gelten, oder möchten sich über Fördermöglichkeiten informieren? Dann kontaktieren Sie die Energiefachstelle ihres Kantons, unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne weiter.

Der GEAK – die Energieetikette für Gebäude

In welchem Zustand ist mein Gebäude in energetischer Sicht? Diese Frage kann der GEAK, der Gebäudeenergieausweis der Kantone, beantworten. Wenn Sie einen GEAK für ihr Haus erstellen lassen möchten, dann kontaktieren Sie einen GEAK-Experten. In manchen Fällen erstatten die Kantone einen Teil der Erstellungskosten zurück.
Achtung, in einigen Kantonen ist der GEAK vorgeschrieben, wenn man eine Förderung beantragen oder eine Liegenschaft verkaufen möchte.
Mehr Informationen zum GEAK und zu GEAK-Experten in Ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite des GEAK.

Minergie

Minergie ist seit 1998 ein Schweizer Baustandard für neue und modernisierte Gebäude. Bauten, die nach dem Minergie-Standard errichtet sind, zeichnen sich durch einen sehr geringen Energiebedarf und einen maximalen Anteil an erneuerbaren Energien aus. Der Standard geht also über die gesetzlichen Anforderungen der Kantone hinaus und ist Vorreiter in Sachen Energieeffizienz. Im Zentrum stehen der Komfort, Effizienz und Werterhalt. Ermöglicht wird der Komfort durch eine hochwertige Gebäudehülle und eine systematische Lufterneuerung, einen überdurchschnittlichen Hitzeschutz und eine umfassende Qualitätssicherung. Die Marke wird von der Wirtschaft, den Kantonen und dem Bund gemeinsam getragen. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite von Minergie.

Minergie Portfolio

Grossverbraucher

Grossverbraucher haben die Möglichkeit, mit dem Bund oder dem zuständigen Kanton eine Zielvereinbarung abzuschliessen und dadurch die CO2-Abgabe bzw. den Netzzuschlag zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zurückzuerhalten. Grossverbraucher verbrauchen in erster Linie für (Produktions-) Prozesse viel Energie. Bei vielen dieser Prozesse besteht grosses Optimierungspotenzial. Grossverbraucher sollen in erster Linie dort investieren, wo die Massnahmen ein gutes Aufwand-/Ertrags-Verhältnis ergeben.

Beim Abschluss ihrer Zielvereinbarungen können sie auch Unterstützung von entsprechenden Organisationen (z.B. Energie-Agentur der Wirtschaft oder Cleantech Agentur Schweiz) erhalten. Betriebe ohne Zielvereinbarung können zu einer Energieverbrauchsanalyse aufgefordert und zur Umsetzung der wirtschaftlichen Massnahmen verpflichtet werden.

Kantonale Energiegesetze und Verordnungen

Appenzell Innerrhoden

Appenzell Ausserrhoden