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Energiehub-Modul Heizung

Zielsetzung

Neue Gebäude versorgen sich vollständig mit erneuerbarer Wärme. In bestehende Gebäude werden nur noch erneuerbare Heizsysteme eingebaut. Spätestens ab 2050 werden alle Gebäude CO2-frei betrieben.

Ausgangslage

In den meisten Kantonen schreiben die geltenden Energiegesetze bereits heute vor, dass mindestens 10 Prozent der Energie für die Raumwärmeerzeugung erneuerbar produziert sein muss. Zahlreiche Kantone schreiben einen höheren Anteil vor. Zudem unterstützen Förderprogramme und Informationskampagnen bereits seit mehreren Jahren den Umstieg von fossil betriebenen Systemen zu erneuerbaren Wärmeerzeugern.

Verkaufsstatistiken zeigen, dass der Anteil rein erneuerbarer Heizsysteme kontinuierlich steigt. Im Jahr 2021 waren knapp 70 Prozent aller verkauften Wärmeerzeuger erneuerbar. Bis spätestens 2050 müssen bestehende fossile Heizsysteme durch erneuerbare ersetzt sein. Das heisst, dass, wenn immer möglich, nur noch erneuerbare Heizsysteme eingebaut werden.

Mögliche Massnahmen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein fossiles Heizsystem zu ersetzen. Oft empfiehlt sich, nebst der Heizung auch gleich weitere Optimierungen vorzunehmen, da beispielsweise die Fassadendämmung oder auch die Warmwasseraufbereitung eng mit der Effizienz des Heizsystems zusammenhängen.

Wir empfehlen deshalb, sich von der kantonalen Energiefachstelle oder einem GEAK-Experten beraten zu lassen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesamts für Energie Erneuerbar Heizen.

Beispiel aus der Praxis: Im Kanton Zürich sind 100% Erneuerbare beim Heizungsersatz Pflicht

Beim Ersatz von Wärmeerzeugern in bestehenden Gebäuden ist ein erneuerbares Heizsystem Pflicht. Falls dies technisch nicht möglich ist oder die erneuerbare Heizung über den Lebenszyklus mehr als fünf Prozent teurer ist als die fossile Alternative, muss eine Standardlösung umgesetzt werden, welche mindestens 10 Prozent erneuerbare Wärme erzeugt oder den Verbrauch entsprechend reduziert. Die Verwendung von Biogas ist möglich. Für Härtefälle und bei ausserordentlichen Verhältnissen sind Ausnahmen vorgesehen.

Gesetzliche Grundlagen

Folgende gesetzliche Grundlagen sind in den Kantonen aktuell in Kraft:

Stand der Umsetzung in Kantonen

Teil C: Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen (Art. 1.13 - Art. 1.15)

Gesetzgebung: Wärmeerzeugung, elektrische Widerstandsheizungen

Teil C: Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen (Art. 1.17 - Art. 1.18)

Gesetzgebung: Wärmeverteilung, Abwärmenutzung

Teil D: Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfes von Neubauten

Teil F: Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz

Gesetzgebung: Wärmebedarf von Neubauten, erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugungsersatz

Teil H: Sanierungspflicht zentrale Elektroheizungen

Modul 6: Sanierungspflicht dezentrale Elektroheizungen

Gesetzgebung: Sanierungspflicht Elektroheizungen

Teil J: Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung in Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen

Modul 2: Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) in bestehenden Gebäuden

Gesetzgebung: Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung

Gesetzliche Grundlagen

Folgende gesetzliche Grundlagen sind in den Kantonen aktuell in Kraft:

Stand der Umsetzung in Kantonen

Teil C: Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen (Art. 1.13 - Art. 1.15)

Gesetzgebung: Wärmeerzeugung, elektrische Widerstandsheizungen

Teil C: Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen (Art. 1.17 - Art. 1.18)

Gesetzgebung: Wärmeverteilung, Abwärmenutzung

Teil D: Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfes von Neubauten

Teil F: Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz

Gesetzgebung: Wärmebedarf von Neubauten, erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugungsersatz

Teil H: Sanierungspflicht zentrale Elektroheizungen

Modul 6: Sanierungspflicht dezentrale Elektroheizungen

Gesetzgebung: Sanierungspflicht Elektroheizungen

Teil J: Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung in Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen

Modul 2: Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) in bestehenden Gebäuden

Gesetzgebung: Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung