Beispiel aus der Praxis: Im Kanton Zürich sind 100% Erneuerbare beim Heizungsersatz Pflicht
Beim Ersatz von Wärmeerzeugern in bestehenden Gebäuden ist ein erneuerbares Heizsystem Pflicht. Falls dies technisch nicht möglich ist oder die erneuerbare Heizung über den Lebenszyklus mehr als fünf Prozent teurer ist als die fossile Alternative, muss eine Standardlösung umgesetzt werden, welche mindestens 10 Prozent erneuerbare Wärme erzeugt oder den Verbrauch entsprechend reduziert. Die Verwendung von Biogas ist möglich. Für Härtefälle und bei ausserordentlichen Verhältnissen sind Ausnahmen vorgesehen.