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Mit der Änderung des Energie-Dekrets, die der Landrat am 19. Oktober 2023 beschlossen hat und am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Anforderungen an Heizsysteme verschärft. Seitdem sind bei Neubauten und seit dem 1. Januar 2026 auch beim Heizungsersatz erneuerbare Heizsysteme Pflicht, sofern dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und verhältnismässig ist. Gegen diese Regelung wurde eine Volksinitiative lanciert, die aber am 14. Juni 2026 an der Urne mit 55,6 Prozent der Stimmen abgelehnt wurde. Damit bleiben die Bestimmungen des Energie-Dekrets unverändert in Kraft. Sie entsprechen weitgehend den Anforderungen der MuKEn 2025 und schaffen Planungssicherheit für die weitere Umsetzung der Energie- und Klimapolitik.

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