Verabschiedung der Teile Eigenstromerzeugung und Wärmeerzeugung der MuKEn
An der Plenarversammlung vom 30. August 2024 verabschiedeten die kantonalen Energiedirektorinnen und Energiedirektoren die revidierten Anforderungen an die Eigenstromerzeugung (Teil E) und die Wärmeerzeugung (Teil F).