Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) ist am 29. August 2025 zur Plenarversammlung zusammengekommen. Sie befasste sich mit einer zentralen Priorität der Kantone der Energiepolitik:
der Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudesektor.
Das Gebäudeprogramm trägt wesentlich zum Erfolg der Energie- und Klimapolitik bei. Die Energiedirektorinnen und -direktoren lehnen daher die vom Bund mit dem Entlastungspaket 27 geplante Streichung des Programms entschieden ab. Falls Bundesrat und Parlament auf Einsparungen in diesem Bereich beharren, fordert die EnDK, dass die Gebäudeförderung unter Einhaltung der verfassungsmässigen Zuständigkeiten neu gedacht wird.
An ihrer Plenarversammlung hat die EnDK nicht nur die Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025; vgl. Medienmitteilung vom 29. August 2025) verabschiedet, sondern auch über die Folgen des bundesrätlichen Entlastungspakets 27 für den Gebäudebereich debattiert. Gemäss der Anfangs 2025 vorgelegten Vernehmlassungsvorlage schlägt der Bundesrat vor, das Gebäudeprogramm – das seit 2010 bestehende gemeinsame Programm des Bundes und der Kantone, das aus der CO2-Abgabe und kantonalen Mitteln finanziert wird – zu beenden. Stattdessen sollen die Mittel in das Impuls- und das Innovationsprogramm des Bundes fliessen, die vor Kurzem mit dem Klima- und Innovationsgesetz eingeführt wurden. Diese Massnahme soll das Bundesbudget um 400 Millionen Franken entlasten.
Die EnDK ist der Meinung, dass das Gebäudeprogramm durch die Unterstützung der energetischen Sanierung, der Reduktion der CO2-Emissionen und den vermehrten Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Systeme wesentlich zum Erfolg der Energie- und Klimapolitik beiträgt. Seine Streichung könnte zu einer tieferen Sanierungsrate und zu einem Rückschritt beim Umbau des Energiesystems führen. Zudem unterstreicht die EnDK, dass der Vorschlag des Bundesrates, welcher im Gebäudebereich nur noch die zentralistische Bundesförderung via das Impulsprogramm vorsieht, der verfassungsmässigen Kompetenzverteilung widerspricht. Für Energieeffizienzmassnahmen im Gebäudebereich sind vor allem die Kantone zuständig.
Aus diesen Gründen lehnt die EnDK die Streichung des Gebäudeprogramms entschieden ab. Falls Bundesrat und Parlament gleichwohl auf Einsparungen in diesem Bereich beharren, fordert die EnDK, dass die Gebäudeförderung neu gedacht wird. Konkret müssten die Massnahmen des Gebäude- und des Impulsprogramms überprüft, priorisiert und zu einem neuen gemeinsamen Programm von Bund und Kantonen zusammengefasst werden, welches sich vorrangig auf unwirtschaftliche Massnahmen ausrichtet, um Mitnahmeeffekte zu begrenzen. Nach Auffassung der EnDK könnte eine solche Konsolidierung nicht nur zur Entlastung des Bundeshaushalts beitragen, sondern gleichzeitig auch weiterhin die Energiewende im Gebäudebereich sicherstellen.
Nach Abschluss der Vernehmlassung haben Bund und EnDK einen Dialog aufgenommen, um einen politischen Kompromiss zu finden, der auch in Zukunft eine gezielte und wirksame Förderung im Gebäudebereich gewährleistet. Die Plenarversammlung der EnDK bot die Möglichkeit, diesen Austausch fortzusetzen. Uneinigkeit zwischen Bund und Kantonen besteht weiterhin bei den finanziellen Zielsetzungen: Die Kantone verlangen, dass allfällige Einsparungen auf höchstens 200 Millionen Franken beschränkt werden
Auskunft erteilt:
Staatsrat Laurent Favre, Präsident EnDK
032 889 47 00
laurent.favre@ne.ch
Regierungspräsident Martin Neukom, Vize-Präsident EnDK
043 259 28 02
martin.neukom@bd.zh.ch
Véronique Bittner-Priez, Generalsekretärin EnDK
031 320 30 08
veronique.bittner@endk.ch