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Verabschiedung der Teile Eigenstromerzeugung und Wärmeerzeugung der MuKEn

03.09.2024

An der Plenarversammlung vom 30. August 2024 verabschiedeten die kantonalen Energiedirektorinnen und Energiedirektoren die revidierten Anforderungen an die Eigenstromerzeugung (Teil E) und die Wärmeerzeugung (Teil F).
Die Vorgaben zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten werden verschärft, wobei diese in der Regel mit dem Bau einer Photovoltaikanlage erfüllt werden. Neu wird auch bei Dachsanierungen die Eigenstromerzeugung gefordert. Fossile Heizungen können nur noch in Ausnahmefällen verbaut werden. Spätestens ab 2050 müssen verbleibende fossile Heizungen zudem vollständig mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.
Die Details zu den Themen Eigenstromerzeugung und Wärmeerzeugung entnehmen Sie der nachfolgend aufgeführten Unterlage.

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