Der Grosse Rat des Kantons hat am 3. Februar 2026 die Revision des kantonalen Energiegesetzes verabschiedet. Zu den wichtigsten Massnahmen des neuen Gesetzes gehören:
der Ersatz von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen durch ein erneuerbares System spätestens 20 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes;
• die Sanierung von grossen energieintensiven Gebäuden der Kategorien F und G (+750m2) spätestens 15 bzw. 10 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes;
• die Installation von PV-Anlagen auf den Dächern von Neubauten und bei Renovierungen;
• Fördermittel von über 800 Millionen CHF zur Unterstützung der Umsetzung des Gesetzes;
• verschiedene Massnahmen zur Einsparung von Energie, um Energieverschwendung zu bekämpfen.
Gegen das neue Energiegesetz wurde von der SVP Waadt ein Referendum lanciert.

URI: Ja zur Solarpflicht ab 300 M2 10.03.2026 Die Urner Stimmberechtigten haben am 8. März 2026 der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes mit 75% Ja-Stimmen zugestimmt.