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Das Zürcher Energiegesetz wirkt: über 98 Prozent ersetzen Heizungen klimaneutral

30.05.2024

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Der Kanton Zürich hat vor einem Jahr das kantonale Energiegesetz revidiert und neue Regeln zum Ersatz von Heizungen eingeführt. Eine Untersuchung der Zürcher Baudirektion in zehn Gemeinden zeigt nun, dass fossile Heizungen in über 98 Prozent der Fälle durch klimaneutrale Alternativen wie Wärmepumpen, Holz oder Fernwärme ersetzt werden.

Seit dem 1. September 2022 dürfen im Kanton Zürich fossile Heizungen in bestehenden Gebäuden nur noch durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden.  Ausnahmen sind zulässig, wenn erneuerbare Lösungen technisch nicht möglich sind oder über den gesamten Lebenszyklus mehr als 5 Prozent teurer sind als eine fossile Heizung. Eine Erhebung der Baudirektion bei zehn Gemeinden zeigt: Solche Ausnahmefälle kommen kaum vor. «Das ist erfreulich und zeigt: Das Energiegesetz wirkt. Damit kommen wir voran beim Klimaschutz im Gebäudebereich», sagt Regierungsrat Martin Neukom.

Mehr Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons Zürich oder mit Klick auf das Video, in dem Regierungsrat Martin Neukom die Ergebnisse der Umfrage mit interessanten Grafiken erklärt.

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