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Solaranlagen auf Schutzobjekten/Schutzzonen - Rechtsgutachten

24.03.2025

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Die Bestimmungen der Raumplanungsgesetzgebung zu den Solaranlagen haben zum Ziel, den Zubau von Solaranlagen an Gebäuden zu fördern und zu vereinfachen. Im Bereich von Baudenkmälern, geschützten Ortsbildern oder Landschaften zeigen sich im Vollzugsalltag jedoch Hindernisse und teilweise eigentliche Blockaden. Ein Rechtsgutachten beleuchtet diverse Fragestellungen im Umgang mit Solaranlagen bei Baudenkmälern und geschützten Ortsbildern.

Mit dem Art. 18a RPG wurde eine Regelung für Solaranlagen an Gebäuden verankert, welche auf eine Beschleunigung und den Abbau bürokratischer Hürden für solche Vorhaben abzielt. So wurde die Baubewilligungspflicht für Solaranlagen auf Dächern unter gewissen Voraussetzungen abgeschafft. Davon ausgenommen wurden einzig Solaranlagen auf Natur- und Kulturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung, welche stets baubewilligungspflichtig bleiben und überdies durch die Solaranlage «nicht wesentlich beeinträchtigt» werden dürfen.

Diese Regelung hat den Zubau von Solaranlagen auf Dächern mitbeschleunigt. Im Bereich von Baudenkmälern, geschützten Ortsbildern oder Landschaften hingegen zeigen sich im Vollzugsalltag Hindernisse und teilweise eigentliche Blockaden, um Solaranlagen realisieren zu können.

Vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit, der Absicherung gegen Strommangellagen und auch der zunehmend dringlicheren Energiewende treten die Konflikte und Spannungsfelder zwischen der Nutzung der Sonnenenergie durch Solaranlagen im Siedlungsgebet und dem Schutz von Baudenkmälern und Ortsbildern stärker zutage. Eine Auflösung dieser Interessengegensätze und Wertungswidersprüche im Einzelfall ist nicht einfach, die Rechtsunsicherheiten hinsichtlich Solaranlagen auf Schutzobjekten oder in Schutzgebieten sind für Bauträgerschaften wie auch für die Solarinstallationsfirmen gross. Die Handhabung der Gesetzesvorschriften in der Gerichts- und Vollzugspraxis ist zudem von Kanton zu Kanton uneinheitlich und die Beurteilungen sind teilweise auch personenabhängig. Angesichts vieler unbestimmter Begriffe und offener Formulierungen in den Rechtsgrundlagen bestehen Unklarheiten und Unsicherheiten, wie die Schutz- und Nutzungsanliegen miteinander in Einklang gebracht werden können und dürfen.

Gestützt auf diese Ausgangslage hat die Konferenz Kantonaler Energiefachstellen Kellerhals Carrard beauftragt, mit einem Rechtsgutachten zu verschiedenen Themenkreisen den rechtlichen Kontext und Auslegungsspielraum zu klären.

Die Beurteilung und die Ergebnisse zu den Themen finden Sie im nachfolgend verlinkten Rechtsgutachten.

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