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Finanzierung des Gebäudeprogramms langfristig sichern

21.09.2023

ⓒ Flufix Gerry Nitsch - Gebäudeprogramm

Am 25. September 2023 behandelt der Ständerat das CO2 Gesetz nach 2024. Die Kantone stehen hinter den Zielsetzungen der Gesetzesvorlage und insbesondere auch hinter den Zielen im Gebäudebereich, die bereits im Klima- und Innovationsgesetz beschlossen wurden. Diesen zufolge müssen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2040 um 82 Prozent und bis 2050 um 100 Prozent reduziert werden. 

Dieses ambitionierte Ziel – und auch die Effizienzziele gemäss Energieperspektiven 2050+ – können nur erreicht werden, wenn weiterhin umfangreich in die energetische Sanierung der Gebäude investiert wird. Eine zentrale Rolle dabei spielt das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen, wie der letzte Jahresbericht eindrücklich aufzeigte.

Rückläufige Einnahmen bei steigender Nachfrage

Doch der Erfolg frisst seine Kinder. Dank der erfolgreichen Förderung und durch wirksame Vorschriften in den kantonalen Energiegesetzen ist der CO2-Ausstoss im Gebäudebereich stetig zurückgegangen. Das heisst, es wird weniger Heizöl und Erdgas verkauft und damit sinken auch die Einnahmen aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe kontinuierlich. Das Gebäudeprogramm wird zu einem Teil aus genau dieser Abgabe finanziert und durch Mittel aus den Kantonen ergänzt. Um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen, investieren die Kantone stetig höhere Beiträge in ihre kantonalen Förderprogramme (vgl. Grafik 1) und die Verpflichtungen im Rahmen des Gebäudeprogramms steigen (vgl. Grafik 2), während die Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen stetig sinken.

Grafik 1: Entwicklung der kantonalen Förderbudgets [Mio. CHF]
Grafik 2: Auszahlungen des Gebäudeprogramms 2012 bis 2022 [Mio. CHF]

Dass die Einnahmen aus der CO2-Abgabe zurückgehen, wenn die Massnahmen wirken, ist logisch, so gewollt und war absehbar. Aus diesem Grund wäre es eigentlich sinnvoll und nötig, die CO2-Abgabe bis 2050 schrittweise und planbar zu erhöhen, bis das Netto-Null-Ziel erreicht ist. Leider scheint dies momentan politisch nicht mehrheitsfähig zu sein. Alternativ kann – wie das der Bundesrat vorsieht – die Teilzweckbindung von heute 33 Prozent auf maximal 49 Prozent erhöht werden. Damit wird die Finanzierung des Gebäudeprogramms zumindest vorübergehend sichergestellt. 

Das Erfolgsmodell "Gebäudeprogramm" sichern

Die Frage, ob es neben dem Investitionsprogramm aus dem kürzlich vom Volk gutgeheissenen Klima- und Innovationsgesetz (KIG) weitere Mittel braucht, und unseren Gebäudepark klimaneutral zu machen, ist klar mit Ja zu beantworten. Die Mittel aus dem KIG stehen für neue oder ausgewählte Massnahmen mit zusätzlichem Finanzbedarf zur Verfügung, die das Gebäudeprogramm nicht oder kaum entlasten. Wird die Finanzierung des Gebäudeprogramms nicht gesichert, können energetische Sanierungen in Zukunft nicht mehr im nötigen Umfang gefördert werden und die Effizienzziele im Gebäudebereich geraten ausser Reichweite. Die EnDK setzt sich deshalb mit Nachdruck dafür ein, dass im Rahmen der CO2-Gesetzesberatung Massnahmen für die langfristige finanzielle Sicherung des Gebäudeprogramms vorgesehen werden. Ohne diese Mittel könnten die ambitionierten Klima- und Effizienzziele nicht erreicht werden.

Grafik 3: Entwicklung Finanzmittel aus Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm [hellgrüner Balken: CO2-G weiter wie bisher; lindengrüner Balken: nCO2-G mit zusätzlichen Förderbereichen (Geothermie, Biogas, Absicherungen, Energieplanungen, etc.); dunkelgrüner Balken: nCO2-G mit Teilzweckbindung 49% und mit zusätzlichen Förderbereichen]

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