Der Regierungsrat des Kantons Neuenburg hat am 25. März das Energiegesetz und das entsprechende Reglement mit Anforderungen an die Ausrüstung von Ladeinfrastrukturen für die Elektromobilität in neuen Gebäuden ergänzt. Die neuen Anforderungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Die neuen Anforderungen im Detail:

URI: Ja zur Solarpflicht ab 300 M2 10.03.2026 Die Urner Stimmberechtigten haben am 8. März 2026 der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes mit 75% Ja-Stimmen zugestimmt.