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Kanton Neuenburg: Anforderungen an die Ladeinfrastruktur bei Neubauten

28.03.2024

Header E-Mobilität

Der Regierungsrat des Kantons Neuenburg hat am 25. März das Energiegesetz und das entsprechende Reglement mit Anforderungen an die Ausrüstung von Ladeinfrastrukturen für die Elektromobilität in neuen Gebäuden ergänzt. Die neuen Anforderungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Die neuen Anforderungen im Detail:

  • Neu müssen alle Parkplätze mindestens die Anforderung B (power to building: Einrichtung der Anschlussleitung Gebäudezuleitung) gemäss SIA 2060 erfüllen.
  • In Wohnbauten mit drei Wohnungen und mehr müssen zusätzlich 40% der Parkplätze mit der Anforderung D (ready to charge: Installation von betriebsbereiten Ladestationen) ausgerüstet sein, aber mindestens ein Parkplatz mit einer Ladestation ausgerüstet sein.
  • In allen anderen Bauten müssen zusätzlich 20% der Parkplätze mit D (ready to charge: Installation von betriebsbereiten Ladestationen) ausgerüstet sein, aber mindestens ein Parkplatz und maximum 30 Parkplätze.

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