Das Gebäudeprogramm zeigt Wirkung: Sanierungsraten steigen
Das BFE hat einen Bericht zu energetischen Erneuerungsraten im Gebäudebereich mit interessanten Zahlen veröffentlicht.
Der Bundesrat hat am 29. September 2023 Anpassungen an der Lärmschutz-Verordnung genehmigt, welche den Lärmschutz beim Einbau von Wärmepumpen vereinfacht. Die Änderungen treten am 1. November 2023 in Kraft. Die EnDK hat diese Änderung unterstützt und begrüsst daher den Entscheid des Bundesrats.
Bei neuen Luft-Wasser-Wärmepumpen, die überwiegend der Raumheizung oder der Erwärmung von Trinkwasser dienen und deren Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten, sind weitergehende Emissionsbegrenzungen nur zu treffen, wenn mit höchstens einem Prozent der Investitionskosten der Anlage eine Begrenzung der Emissionen von mindestens 3 dB erzielt werden kann. Im erläuternden Bericht (Kapitel 4.1.1.3) sind diese zusätzlichen Begrenzungsmassnahmen bezüglich Prüfung und Anwendung beschrieben.
So kann die Aktivierung des Flüstermodus in der Nacht nur gefordert werden, wenn dabei keine grössere Wärmepumpe oder kein elektrischer Heizeinsatz notwendig wird. Aufgrund der Kosten einer Schalldämmhaube erweist sich diese Massnahme bei eingehaltenen Planungswerten in der Regel nicht als verhältnismässig, was auch für Lärmschutzwände gilt.
Alle weiteren Details finden Sie hier:
Das BFE hat einen Bericht zu energetischen Erneuerungsraten im Gebäudebereich mit interessanten Zahlen veröffentlicht.
An der Plenarversammlung vom 30. August 2024 verabschiedeten die kantonalen Energiedirektorinnen und Energiedirektoren die revidierten Anforderungen an die Eigenstromerzeugung (Teil E) und die Wärmeerzeugung (Teil F).