Das Gebäudeprogramm zeigt Wirkung: Sanierungsraten steigen
Das BFE hat einen Bericht zu energetischen Erneuerungsraten im Gebäudebereich mit interessanten Zahlen veröffentlicht.
Die Kantone sind erfreut, dass das Klimaschutzgesetz angenommen wurde. Damit wird das Netto-Null-Ziel erstmals in einem Bundesgesetz verankert. Das gibt Planungssicherheit, auch für die Kantone und die Wirtschaft. Wie die Kantone nun weiter vorangehen, lesen Sie hier.
Mit den zusätzlichen Geldern aus dem Impulsprogramm für den Heizungsersatz können Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden verstärkt vorangetrieben werden. Zudem gilt es die Gelder vor allem dorthin zu lenken, wo ihr Einsatz am wirksamsten ist. Das heisst, insbesondere in den Ersatz von Elektroheizungen und von fossilen Heizungen in grösseren Gebäuden. Damit werden die bereits laufenden Fördermassnahmen des Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen optimal ergänzt.
Zudem werden die Kantone durch das Gesetz in ihren Bemühungen unterstützt, die notwendigen Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vorzunehmen.
Das Klimaschutzgesetz kann aber nur der Anfang sein. Sowohl für die mittelfristige Sicherstellung der Finanzierung des Gebäudeprogramms als auch für konkrete Massnahmen braucht es weitere Bemühungen. So gilt es namentlich, das CO2-Gesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, zeitnah zu verabschieden.
Welche Rolle die Kantone und insbesondere die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) auf dem Weg zur Erreichung des Netto-Null-Ziels spielen, und welche Massnahmen im Gebäudebereich nun anstehen, lesen Sie hier:
Nach dem JA zum Klimaschutzgesetz sind nun auch die Kantone gefordert. Was werden sie tun?
Die Kantone sind schon länger erfolgreich auf dem Weg. Der Sektor Gebäude wird das Zwischenziel des abgelehnten CO2-Gesetzes, also die Halbierung des CO2-Ausstosses gegenüber 1990 bis 2026/27, voraussichtlich erreichen. Auch der Ausbau der Photovoltaik auf Gebäuden sowie Massnahmen an der Gebäudehülle zur Effizienzsteigerung befinden sich im Allzeithoch. Die Kantone haben ihre Energiegesetze bereits mehrfach verschärft und werden das weiterhin tun, um bis 2050 klimaneutral zu sein.
Wo sind konkrete Verschärfungen in den kantonalen Energiegesetzen angedacht?
Es gibt drei Hauptstossrichtungen. Erstens die Heizung, welche bei einem anstehenden Ersatz grundsätzlich durch ein rein erneuerbares System zu ersetzen sein wird. Zweitens die Eigenstromproduktion an den Gebäuden, meist mittels Photovoltaik: Dort werden Anforderungen an die Neubauten verschärft und eine Ausweitung der Produktionspflicht auf Bestandesbauten ist vorgesehen. Und drittens die Verbesserung der Gebäudehülleneffizienz, insbesondere bei den alten und energetisch noch nie erneuerten Gebäuden.
Heisst das, es kommt ein Verbot für fossile Heizungen?
Nicht für bereits bestehende Heizungen, aber für neu verbaute Heizungen läuft es darauf hinaus. Für bestehende Bauten wird es noch Ausnahmen geben, wenn es technisch nicht möglich oder unverhältnismässig teuer ist, eine erneuerbare Heizung einzubauen. Aber spätestens bis 2050 sind alle Gebäude fossilfrei zu betreiben.
Die Gebäude sollen auch mehr Strom produzieren. Die EnDK hat aber eine nationale Solarpflicht im Rahmen des Mantelerlasses abgelehnt. Was ist das Rezept der Kantone?
20 Kantone haben eine Solarpflicht für sämtliche Neubauten bereits eingeführt. Sie gehen damit weiter als der Solarexpress des Bundes. Die restlichen 6 Kantone haben per 1.1.2023 eine Pflicht gemäss Solarexpress für grosse Neubauten eingeführt. Grosses Potential liegt aber nach wie vor auf bestehenden Infrastrukturen. Die Umsetzung ist jedoch eine Herausforderung. Denkbar wäre eine Pflicht auf allen bestehenden Bauten, wenn Sanierungstätigkeiten beim Dach umgesetzt werden. In diese Richtung laufen derzeit die Diskussionen unter den Kantonen.
Die grösste Herausforderung ist die Steigerung der Energieeffizienz. Sanierungen sind teuer.
Ja, die Sanierungsrate von Fassaden ist heute noch zu tief und muss erhöht werden. Insbesondere bei Bauten älter als 1980, die noch keine Massnahmen getroffen haben. Zumindest bei der Sanierung von Fenstern und Dächern stellen wir fest, dass die Hauseigentümer nicht untätig sind und Effizienzverbesserungen umgesetzt haben. Bei Stockwerkeigentümern hapert es vielfach mit der Umsetzung, weil mehrere Eigentümer im Spiel sind, die sich nicht immer einig werden.
Wie will die EnDK die Sanierung beschleunigen?
Dafür braucht es einen Massnahmenmix aus Information und Beratung, Anreizen und Anforderungen. Mit dem Klimaschutzgesetz stehen für die nächsten zehn Jahre zusätzlich 2 Milliarden Franken zur Verfügung, welche auch für Effizienzmassnahmen eingesetzt werden können. Das war eine explizite Forderung der EnDK in der parlamentarischen Beratung. Ein Mix aus Fordern und Fördern sollte darüber hinaus die Beschleunigung ermöglichen.
Das BFE hat einen Bericht zu energetischen Erneuerungsraten im Gebäudebereich mit interessanten Zahlen veröffentlicht.
An der Plenarversammlung vom 30. August 2024 verabschiedeten die kantonalen Energiedirektorinnen und Energiedirektoren die revidierten Anforderungen an die Eigenstromerzeugung (Teil E) und die Wärmeerzeugung (Teil F).