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Fokus

UR: Ja zur Solarpflicht ab 300 M2

Die Urner Stimmberechtigten haben am 8. März 2026 der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes mit 75% Ja-Stimmen zugestimmt. Damit sprechen sie sich für eine Solarpflicht bei

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MuKEN 2025 verabschiedet

Die Kantone verabschieden die Mustervorschriften 2025 und beschreiten den Pfad der Energiewende konsequent weiter

Die Plenarversammlung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) hat heute die Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) verabschiedet. Mit dieser Revision werden die harmonisierten Energievorschriften der Kantone für Gebäude an den Stand der Technik angepasst. Den Kantonen stehen somit aktualisierte Empfehlungen für die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudebereich zur Verfügung. Dank dieser Weiterentwicklungen leistet die EnDK einen entscheidenden Beitrag zur Ener-giewende.

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Solaranlagen auf Schutzobjekten und in Schutzzonen – Rechtsgutachten

Die Bestimmungen der Raumplanungsgesetzgebung zu den Solaranlagen haben zum Ziel, den Zubau von Solaranlagen an Gebäuden zu fördern und zu vereinfachen. Im Bereich von Baudenkmälern, geschützten Ortsbildern oder Landschaften zeigen sich im Vollzugsalltag jedoch Hindernisse und teilweise eigentliche Blockaden. Ein Rechtsgutachten beleuchtet diverse Fragestellungen im Umgang mit Solaranlagen bei Baudenkmälern und geschützten Ortsbildern.

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